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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Erdbau Zimmermann GmbH
für Erdbau-, Transport-, Schotter- und Abbrucharbeiten


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Erdbau Zimmermann GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“).

Sie werden Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber (im Folgenden „AG“) ihnen vor Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmt.

Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Soweit anwendbar, gelten ergänzend die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere ÖNORM B2110, ÖNORM B2205 und ÖNORM B2251 in der jeweils gültigen Fassung.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Angaben zu Mengen, Maßen und Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, als Richtwerte zu verstehen.


3. Leistungsumfang und Ausführung

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Baustellenabsicherung, Sicherungsmaßnahmen, Vermessung, Wasserhaltung, Gerüste oder Beweissicherungen, sind nicht im Preis enthalten und gesondert zu vergüten.

Der AG hat sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß vorbereitet ist und die Arbeiten ohne Verzögerung begonnen werden können.


4. Termine und Leistungsfristen

Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (insbesondere Witterung, behördliche Auflagen oder fehlende Genehmigungen), verlängern die Leistungsfrist angemessen.

Bei Verzug haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG ist verpflichtet:

  • alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen rechtzeitig einzuholen
  • für eine geeignete Zufahrt zur Baustelle zu sorgen
  • den Auftragnehmer über sämtliche unterirdische Einbauten (Leitungen, Kabel, Bauwerksreste etc.) vollständig und nachweislich zu informieren

Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben resultieren, schad- und klaglos, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.


6. Baugrundrisiko

Das Baugrundrisiko trägt der AG, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Dies umfasst insbesondere Risiken aus Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasserverhältnissen, Kontaminationen sowie Altlasten.

Für nicht erkennbare Abweichungen von angenommenen Bodenverhältnissen wird keine Haftung übernommen.


7. Zusatzleistungen und Mehrkosten

Leistungsänderungen oder Zusatzaufträge werden gesondert verrechnet.

Mehrkosten, insbesondere durch:

  • erschwerte Bodenverhältnisse
  • zusätzliche Anforderungen
  • Terminverschiebungen durch den AG
  • notwendigen Mehraufwand (z. B. Überstunden, Zusatzgeräte)

sind vom AG zu tragen.

Regieleistungen sind vom AG zu bestätigen.


8. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- und Abschlagsrechnungen zu legen.

Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu leisten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Unternehmensgesetzbuch.

Bei Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des AG ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


9. Stehzeiten und Behinderungen

Stehzeiten infolge von Umständen in der Sphäre des AG (z. B. fehlende Zufahrt, Verzögerungen, mangelnde Vorbereitung) werden auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze verrechnet.

Bei längeren Unterbrechungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Geräte abzuziehen. An- und Abtransport werden verrechnet.


10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der AG hat Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen.

Ist ein Mangel auf Vorgaben, Materialien oder Vorleistungen des AG zurückzuführen, entfällt die Gewährleistung insoweit.


11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für typische und vorhersehbare Schäden.

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.


12. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wesentlichen Vertragsverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, vom Vertrag zurückzutreten.

Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.


13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.


14. Verwendung von Leistungen zu Referenzzwecken

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Dokumentations- und Referenzzwecken (z. B. Fotos) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des AG entgegenstehen.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Verträge mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz.


16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.